Frist zur Grundsteuererklärung
Härtefallregelung lässt auch Abgabe in Papierform zu

Etwa drei Millionen hessische Immobilien- und Grundstückseigentümer haben den gleichen Brief von der Steuerverwaltung bekommen – zur ab 2025 geltenden Grundsteuer. Nun haben sie seit dem 1. Juli bis 31. Oktober Zeit, online Auskunft über die Daten zu geben, die zu deren Neuberechnung erforderlich sind.

„Wir appellieren an die Eigentümer, fristgerecht mitzumachen“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. Auch wenn die neue Grundsteuer erst ab dem 1. Januar 2025 erhoben wird, seien die aktuell anstehenden Feststellungen zum Grundsteuerwert absolut zwingend, damit die insgesamt ausgewogene Ausgestaltung der Grundsteuer hinsichtlich Messzahlen und Hebesätze …

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