Energierechtstipp
Darf der Stromverbrauch geschätzt werden?
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berät zu Energieabrechnungen

– (VZ-RLP) Ist die Jahresabrechnung für den Strom- oder Gasverbrauch besonders hoch oder niedrig ausgefallen, lohnt es sich, genauer hinzusehen. Ursache kann ein veränderter Verbrauch, ein Fehler beim Ablesen oder auch eine falsche Schätzung des Verbrauchs sein, informiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

„Der Versorger darf den Verbrauch nur schätzen, wenn er beispielsweise die Zählerräume zum Ablesen nicht betreten konnte und der Kunde zum Selbstablesen aufgefordert wurde, dies aber nicht getan hat“, so Max Müller, Fachberater Energierecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Stellt sich heraus, dass eine Schätzung nicht zulässig war, muss die Abrechnung korrigiert werden, …

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