Grundsteuerreform
Service für Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte

Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft einschließlich verpachteter Ländereien sind durch öffentliche Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums vom 30. März aufgefordert, alle zur Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlichen Angaben nach den Verhältnissen vom Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar anhand einer sogenannten Feststellungserklärung dem jeweils zuständigen Finanzamt zuzuleiten.

Die Erklärungen sind elektronisch zu übermitteln. Dies kann ab dem 1. Juli kostenlos über das Steuerportal “MeinELSTER” (www.elster.de) …

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