Zweifel an Rechtmäßigkeit
AG Energie: Voraussetzungen für Bürgerbegehren nicht erfüllt

Eltville. (mg) – In einem Schreiben der AG Energie- Zukunft-Rheingau an den Magistrat der Stadt Eltville werden Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bürgerbegehrens zur Windkraft geäußert.

Man sehe sich zwar selbst als Verfechter der Bürgerentscheide als Element der direkten Demokratie, so Dr. Reinhard Lehnen in dem Brief an Bürgermeister Kunkel. Allerdings gebe es gerade durch die Hessische Gemeindeordnung und Gerichtsurteile einige Restriktionen dazu.

Gegen die Rechtmäßigkeit des angestrebten Bürgerbegehrens zur Windenergie-Nutzung in Eltville spreche, dass der Hessische Städte und Gemeindebund (HSGB) zurecht darauf hinweise, dass auch der Verzicht von Einnahmen aus Verpachtungen „Kosten“ darstellten, die bei einem Bürgerbegehren darzustellen seien.

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