Einheitliche Hundesteuersätze im Rheingau
Ergebnis der Interkommunalen Zusammenarbeit / In Geisenheim wird’s billiger

Die Anpassung der Hundesteuersätze soll ein erstes Zeichen im Sinne der neu zu strukturierenden, interkommunalen Zusammenarbeit sein. Das bedeutet für alle acht beteiligten Kommunen von Lorch bis Schlangenbad, dass sie ihre Steuersätze vereinheitlichen müssen.

Für Geisenheim heißt das konkret: 78 Euro für den „Ersthund“ und 156 Euro ab dem zweiten Hund. Der Steuersatz für den „Ersthund“ ist der Durchschnittswert aller Steuersätze der IKZ-Mitgliedkommunen. Für den Steuersatz ab dem zweiten Hund in Höhe von 156 Euro wurde der Steuersatz des Ersthundes verdoppelt. Dieser entspricht ungefähr dem Durchschnittswert aller Steuersätze ab dem zweiten Hund der IKZ-Mitgliedkommunen.

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