Hallenbad-Soli für Rheingau-Kommunen
Geisenheims Bürgermeister strebt öffentlich rechtliche Vereinbarung an

Geisenheim. (mg) – Die Sanierung des Rheingau-Bades steht gemäß Beschluss der Stadtverordneten unter dem Vorbehalt, dass auch der künftige Unterhalt für das Bad über das Jahr 2023 hinaus, wenn die Mittel des früheren Zweckverbandes aufgebraucht sind, gesichert ist.

Dazu hat Geisenheims Bürgeremister Christian Aßmann in der vergangenen Woche eine neue Überlegung ins Spiel gebracht, mit der er auf der Wellenlänge des DLRG liegt. Denn die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft Rheingau hatte in einem Schreiben an die Bürgermeister und Parlamentarier im Rheingau auf die Bedeutung des Bades für alle Kommunen der Region hingewiesen. Deshalb sollten sich auch alle am Unterhalt des Bades beteiligen.

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