Kein Anspruch auf Ausnahmegenehmigung
Pferdehalter scheitert vor Gericht / Voraussetzungen zur Genehmigung allerdings erfüllt

Geisenheim. (mg) – Auch wenn man die Voraussetzungen und auflagen für eine Pferdehaltung erfüllt, muss diese nicht genehmigt werden. Diese Erfahrung musste nun Theo Barth vorm Verwaltungsgericht in Wiesbaden machen.

Das hat seine Klage vom 19. Dezember (das Rheingau Echo berichtetet darüber) gegen die Stadt Geisenheim und die Untere Bauaufsichtsbehörde eine Ausnahme vom „Bebauungsplan Eckergrube Geisenheim“ zu erteilen, abgewiesen.

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