Mehrheit will nicht mehr zahlen
Stadtverordnete sehen keine Geschäftsgrundlage mehr für Kirchenbaulast in Stephanshausen

Mit einer deutlichen Mehrheit von 19 zu 6 Stimmen bei zwei Enthaltungen sprachen sich die Geisenheimer Stadtverordneten für eine Bechlussvorlage aus, die feststellt, dass die aus dem Eingliederungsvertrag vom 25. November 1976 zwischen der ehemaligen, damals eigenständigen Gemeinde Stephanshausen und der Stadt Geisenheim übernommene Verpflichtung gegenüber der Kirchengemeinde bezüglich der Kirche, des Pfarrhauses und des Kindergartens in Stephanshausen (Kirchenbaulast) sich wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage erledigt hat. Der Magistrat wurde beauftragt, keine weiteren Zahlungen über die bereits mit Beschlüssen vom 23. September 2021 und 28. September 2023 zugesagten Beträge hinaus an die …

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