Stadtverordnete für neue Holzvermarktung

Geisenheim. (mg) – Wegen eines Kartellverfahrens bzw. einer gerichtlichen Kartellentscheidung haben sich Änderungen im Holzverkauf und der Betreuung in Kommunalwäldern ergeben. Bisher sind alle kommunalen Forstbetriebe der Region von Hessen Forst als Dienstleister beförstert.

Durch ein Urteil des BGH darf aber ab dem 1. Januar 2019 das kommunale Holz nicht mehr von Hessen Forst verkauft werden.

Deshalb stimmten auch die Geisenheimer Stadtverordneten für die Gründung einer forstlichen Organisation zur Holzvermarktung in Zusammenarbeit mit allen Kommunen des Kreises. Die Kooperation auch mit „Anrainer-Kreisen“ ist notwendig, um eine Mindestmenge von 150.000 Festmeter (fm) bei der Vermarktung zu erreichen.

Das Forst- und Holzkontor AöR soll eigenes Personal beschäftigen oder Dienstleistungen ausschreiben. Die Kosten für solch ein Vorgehen werden auf ca.

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