Trotz Investitionen gute Eigenkapitalquote
Baugenossenschaft Geisenheim eG hat den Jahresabschluss festgestellt

Geisenheim. (mg) – Eigentlich hatte die gemeinnützige Baugenossenschaft Geisenheim am 17. November zur jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen. Aufgrund der Entwicklungen der Corona-Pandemie haben Aufsichtsrat und Vorstand entschieden, dem Gesundheitsschutz Vorrang einzuräumen und die Mitgliederversammlung abzusagen.

Für diesen Fall sieht die Gesetzeslage vor, dass der Aufsichtsrat durch Beschluss den Jahresabschluss feststellen kann, was auch am 17. November erfolgt ist. Die sonstigen Regularien wie z. B.

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