Eltern werden entlastet, die Gemeinde belastet
Gemeindevertretung stimmt Änderung der Gebührensatzung für das „Hickelhäusje“ zu

Kiedrich. (mh) – Die Gemeindevertretung hat einstimmig den redaktionellen Änderungen der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Kiedrich über die Benutzung der gemeindlichen Kindertagesstätte „Hickelhäusje“ zugestimmt. Sie soll ab dem 1. August in Kraft treten.

Die Beratung und Abstimmung war erforderlich, weil Kiedrich die Förderung des Landes Hessen nach der Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HJKGB) in Anspruch nimmt. Danach erhalten Gemeinden jährlich eine Zuwendung von 1.627,20 Euro pro Jahr und Kind (monatlich 135,60 Euro), wenn das Kind eine Tageseinrichtung im Gemeindegebiet besucht und für einen Betreuungszeitraum von sechs Stunden täglich ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt vom satzungsgemäßen Betreuungsentgelt befreit wird.

Demnach müssen Eltern, deren Kind das „Hickelhäusje“

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