Beschlossene Ergänzungssatzung von 2005 ohne Wert?
Bauvoranfrage wurde vom Rheingau-Taunus-Kreis abgelehnt

Lorch. (av) – Im Februar 2005 hat die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss gefasst, dass für den nördlichen Ortsrand von Ransel, am Weiseler Weg, die Bebauungsmöglichkeit durch eine Ergänzungssatzung geregelt wird. Sie hatte die Bedenken der Bürger ausgeräumt, Erschließungsbeiträge zahlen zu müssen. Anlass war eine Bauvoranfrage über die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Flurstückes gewesen, die zuvor positiv beschieden wurde, jedoch mittlerweile durch den Fristablauf erloschen war. Zur Rechtsklarheit hatte die Untere Bauaufsicht empfohlen, den Satzungsbeschluss zu erlassen.

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