"Beschluss rechtswidrig"
Lorcher Bürgermeister legt Widerspruch gegen Beschluss der Stadtverordneten ein

Wenig erbaut dürfte der Lorcher Stadtverordnetenvorsteher Joachim Eckert (Liste Lorch) von dem Schreiben des Bürgermeisters gewesen sein, das ihn jüngst erreichte. Rathaus-Chef Ivo Reßler (parteilos) widerspricht darin einem Beschluss des Stadtparlaments vom 22. Mai, weil er rechtswidrig sei, und pocht bei der Festsetzung der Hebesätze auf die gesetzlichen Vorgaben. Die Stadtverordneten hatten die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer abgelehnt. Reßler: „Nach Paragraph 93 der Hessischen Gemeindeordnung müssen die Steuern zwingend erhöht werden, wenn das finanzielle Aufkommen nicht reicht und keine Kosten mehr eingespart werden können.“ Erschwerend hinzu komme der Paragraph 92, wonach ein …

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