Erhebung der Hundesteuer im Gebiet der Stadt Lorch
Ab 1. Januar 2024 tritt auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eine neue Satzung in Kraft

Zum 1. Januar 2023 hatten bereits alle die dem IKZ-Verbund des Kassen- und Steueramtes Rheingau angehörigen Städte und Gemeinden, bis auf Eltville am Rhein, Lorch am Rhein und Rüdesheim am Rhein, die laut neuer Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebunds (HSGB) gültige Hundesteuersatzung eingeführt. Eltville und Rüdesheim werden die neue Satzung ab 1. Januar 2024 einführen.

In der jüngsten Lorcher Stadtverordnetenversammlung wurde nun ebenfalls einer Satzungsänderung, teils etwas geändert gegenüber der Mustersatzung des HSGB, zugestimmt. Somit gelten Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, …

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