Etat der Stadt nicht genehmigungsfähig

Thema in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss

Zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss hat die Ausschussvorsitzende Jennifer Dillmann für Donnerstag, 4. Mai, um 19 Uhr in die Touristinformation des Hilchenhauses eingeladen. Eines der Themen ist die Zurückstellung der Genehmigung des Haushalts 2023 durch das Regierungspräsidium Darmstadt betreffenden der Haushalts- und Finanzlage der Stadt Lorch.

Wegen der absehbar problematischen Haushaltssituation 2023 hatten bereits im Vorfeld des Satzungsbeschlusses am 17. November 2022 sowie am 6. Januar 2023 Haushaltsgespräche mit Bürgermeister Ivo Reßler sowie Vertretern aus dem Finanzbereich stattgefunden. "Für die Haushaltsplanung zum Entwurfsstand Januar 2023 konnte auf Basis der damaligen Haushaltsdaten eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden", so das Regierungspräsidium. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Haushalts 2023 habe sich jedoch eine deutliche Verschlechterung der Haushaltssituation gegenüber dem Planungsstand Januar 2023 abgezeichnet. Und im Februar dieses Jahres habe sich nach aufsichtsbehördlicher Einschätzung eine Haushaltsverschlechterung dargestellt. Ungeachtet dessen habe die

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorch am 23. Februar 2023 ohne wesentliche Anpassungen den Haushalt 2023 beschlossen, und zur Genehmigung vorgelegt.

Die vorliegende Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2023 entspreche nicht den rechtlichen Rahmenbedingungen des Gemeindewirtschaftsrechts, so die Mitteilung aus Darmstadt. Die nachhaltige Vermeidung überjähriger Liquiditätskredite könne absehbar nicht mehr sichergestellt werden, was man nicht akzeptiert. Der Haushalt 2023 ist somit als nicht genehmigungsfähig einzustufen und die Haushaltsgenehmigung für 2023 wird daher bis auf Weiteres zurückgestellt. Für die Genehmigungsfähigkeit ist ein Anpassungsbeschluss erforderlich, der die rechtlichen Vorgaben des Gemeindewirtschaftsrechts vollständig beinhaltet. "Aktuelle Entwicklungen sind im Rahmen einer notwendigen Nachjustierung unbedingt zu berücksichtigen", so das Regierungspräsidium Darmstadt. Der Finanzhaushalt für das Jahr 2023 weist eine jahresbezogene Ausgleichslücke in Höhe von 1,2 Millionen Euro aus. Liquiditätskredite könnten im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum nicht dargestellt werden. Dies verstoße eindeutig gegen die rechtlichen Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung. Darüber hinaus hätten sich seit der Beschlussfassung der Gemeindevertretung neue negative Entwicklungen ergeben, durch die sich die Haushaltssituation der Stadt Lorch weiter verschlechtert, so die Genehmigungsbehörde.

Weitere Tagesordnungspunkte sind die Forstwirtschaftspläne für das Jahr 2023 sowie eine Resolution für ein sofortiges 50 km/h-Tempolimit für Güterzüge in den Wohngebieten am Rhein.



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