Gefahrenabwehrverordnung bei enger Wasserversorgung
Über Spitzenwasser hinausgehende Bedarfe können nicht gedeckt werden

Lorch. (av) – In den letzten Jahren musste Lorch immer mehr Spitzenwasser beziehen, um die Wasserversorgung zu garantieren, dies sagte Bürgermeister Ivo Reßler in der Stadtverordnetenversammlung. Auch „Hessenwasser“ habe Probleme bei der Lieferung von Trinkwasser und so werde eine Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen wichtig für die Stadt.

Heinz-Willi König (FWG) konnte dies als Abgesandter in den Wasserbeschaffungsverband bestätigen. Das Jahr 2020 sei in zweierlei Hinsicht ein Stressjahr für die Wasserversorgung gewesen, so auch Dr. Wolf Merkel, Vorstand Ressort Wasser des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs (DVGW) in einer Veröffentlichung von „Hessenwasser“.

Das dritte Trockenjahr in Folge und die Corona-Pandemie hätten den Wasserversorgern vielerorts Höchstleistungen abverlangt.

Anmeldung für Bezahlinhalte

Sie sind Online-Abonnent des Rheingau Echo und haben bereits Ihre Zugangsdaten?

 

Sind Sie bereits ein Abonnent des Rheingau Echo und möchten neben der gedruckten Zeitung auch unsere Online-Ausgabe abonnieren?

 

Sind Sie noch kein Abonnent und möchten gerne unsere gedruckte Zeitung wie auch unsere Online-Ausgabe abonnieren?

 

Sie möchten ein Online-Abo für das Rheingau Echo ?



X