Keine Änderung der Hauptsatzung
Auch in Zukunft hauptamtlicher Bürgermeister in Lorch

Lorch. (av) – Auch in Zukunft wird es in Lorch keinen ehrenamtlichen Bürgermeister geben, das hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Sie folgte dem Beschlussvorschlag des Magistrates und des Haupt- und Finanzausschusses. Somit wird die derzeitig gültige Hauptsatzung der Stadt Lorch nicht geändert. Sie bleibt in ihrer gültigen Form bestehen, bis die organisatorischen Voraussetzungen bei der weiteren interkommunalen Zusammenarbeit gegeben sind, spätestens zum 31. Januar 2026.

Die SPD-Fraktion wollte im Zuge der Haushaltskonsolidierung die Frage nach einem ehrenamtlichen Bürgermeister geprüft wissen, so der Stadtverordnete Michael Holdinghausen.

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