Lorch dreht an der Steuerschraube

Regierungspräsidium gewährt Aufschub / Einsparungen und potenzielle Einnahmen entlasten

Nachdem sich das Lorcher Stadtparlament im Haushaltsjahr 2025 vehement gegen Steuererhöhungen gewehrt hatte, müssen sich die Stadtverordneten nun erneut mit einer Anhebung der Grundsteuer befassen. Wie schon sein Amtsvorgänger appellierte Bürgermeister Oliver Lübeck bei der Einbringung des Haushalts an das Verantwortungsbewusstsein der Stadtverordneten.

Die intensiven Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium Darmstadt (RP) und dem Hessischen Innenministerium hätten sich, ausgezahlt, so Bürgermeister Oliver Lübeck in seiner Rede zur Einbringung des Haushalts 2026 am Dienstag, 28. April. Es sei gelungen, das Defizit im Ergebnishaushalt um 950.000 Euro auf 1,37 Millionen Euro zu verringern. Das Defizit im Investitionshaushalt habe man um 700.000 Euro auf 1,1 Millionen Euro gesenkt. Gleichwohl werde man bis 2029 keinen ausgeglichenen Haushalt erreichen können. Als Erfolg wertete der Lorcher Rathauschef, dass das RP einer Streckung des Haushaltsausgleichs um zwei Jahre bis 2031 zugestimmt habe. Trotz eigener Einsparungen und der gewährten Entlastung des RP müssten die Lorcher Bürger im Jahr 2026 mit 380.000 Euro zur Konsolidierung des Haushalts beitragen. Konkret bedeutet dies eine Erhöhung der Grundsteuer B von 605 auf 835 Punkte, rückwirkend ab dem 1. Januar. Lübeck zufolge entspricht dies einer durchschnittlichen Pro-Kopf-Belastung von knapp 400 Euro.

Weitere Belastungen drohen

Das obligatorische Haushaltssicherungskonzept sieht "Anpassungen des Betreuungsangebots" bei den Kitas in freier Trägerschaft sowie unter anderem bei der Hundesteuer und den Friedhofsgebühren vor. Darüber hinaus sollen die Strukturen und Gebühren der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) überprüft und Einsparungen durch Digitalisierung realisiert werden.

Prognostizierte Mehreinnahmen

Die mittelfristige Finanzplanung beinhaltet zusätzliche oder höhere Einnahmen. Dazu gehören prognostizierte Mehreinnahmen im Forsthaushalt von 90.000 Euro ab 2026. Die Windenergie soll ab 2029 mindestens 500.000 Euro und ab 2031 bis zu eine Million Euro zum städtischen Haushalt beisteuern. Ob und in welcher Höhe diese Summen fließen werden, ist jedoch unklar. Mögliche Einnahmen aus dem Naturschutzgroßprojekt wurden in der mittelfristigen Finanzplanung hingegen bislang nicht berücksichtigt. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Michael Holdinghausen wies darauf hin, dass die Nutzung der Windkraft von der Stadtverordnetenversammlung noch nicht abschließend beschlossen wurde. Im Februar hatte die Stadt einen Nutzungsvertrag mit einer Projektentwicklungsgesellschaft unterzeichnet, um Untersuchungen für potenzielle Standorte von Windkraftanlagen (WKA) zu ermöglichen. Auch eine Beteiligung am Wispertaunus-Projekt sehe er kritisch, so Holdinghausen. Bürgermeister Lübeck versicherte, er wolle mit der Einstellung von potenziellen künftigen Einnahmen einer Entscheidung der Stadtverordneten nicht vorgreifen. Wie sich die Finanzlage verändert, wenn sich das Lorcher Stadtparlament gegen die Errichtung von WKA entscheidet, ist derzeit offen. Klar scheint indes, dass solche prognostizierten Einnahmen anderweitig erzielt bzw. die betreffenden Summen eingespart werden müssten.

Zudem soll geprüft werden, in welchem Umfang und unter welchen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine (teilweise oder vollständige) Wassergewinnung im Stadtgebiet Lorch am Rhein realisierbar ist. Ziel dieser Prüfung sei es, die derzeit notwendigen und kostenintensiven Zukäufe von sogenanntem Spitzenwasser möglichst zu reduzieren oder künftig zu vermeiden.

Bürgermeister wirbt um Zustimmung

"Ein nicht genehmigter Haushalt bedeutet in der aktuellen Situation direkt an unserer Liquiditätsgrenze einen absoluten Stillstand", warnte Bürgermeister Lübeck. "Dann wären wir zahlungsunfähig." Lorch stehe vor Aufgaben und Herausforderungen, die keinen Aufschub duldeten. So müsse die Wasserleitung entlang der Wisper dringend saniert werden. Eine Notfallreparatur bei einem strukturellen Defekt würde die Stadt erheblich teurer kommen als eine geplante Sanierung. Auch die Wasserhochbehälter in Espenschied und Ransel seien sanierungsbedürftig, und die Sanierung der Langgasse in der Kernstadt müsse endlich angegangen werden. Das schmale Zeitfenster während der rechtsrheinischen Bahnsanierung im zweiten Halbjahr müsse für Sanierungsmaßnahmen am Wehrturm "Strunk" genutzt werden, so Lübeck. Ansonsten sei auch eine Privatisierung nicht denkbar.

Trotz der angespannten Haushaltslage sollen den Ortsteilen Material im Wert von 100.000 Euro für die Sanierung von Wald- und Feldwegen zur Verfügung gestellt werden. Damit will Lübeck ein Wahlversprechen einlösen und das Ehrenamt stärken.

Kurze Beratungsphase

Bereits am Mittwoch, 13. Mai, sollten die Stadtverordneten über den Haushalt beschließen. Zuvor stehen am Montag, 4. Mai, die Haushaltsberatungen im Haupt- und Finanzausschuss an. Ob die Stadtverordneten dem Entwurf des Rathauschefs zustimmen, scheint keineswegs gesichert. Sein Amtsvorgänger war mit einer geringeren Anhebung der Grundsteuer B im vergangenen Jahr zweimal an der einstimmigen Ablehnung im Stadtparlament gescheitert. Der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende Lübeck hatte zu den Steuererhöhungsplänen erklärt, er könne höchstens einer "geringgradigen Steuererhebung" zustimmen.

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