Maskenpflicht ist in Kraft getreten
Auch Geschäfte in der Wisperstadt Lorch sind davon betroffen

Lorch. (cp) – Die Lockerungen mit mehr geöffneten Geschäften bergen natürlich auch Risiken. Um jetzt nicht wieder steigende Zahlen verzeichnen zu müssen, hat die Hessische Landesregierung eine Maskenpflicht beschlossen. Diese gilt seit 27. April.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen seitdem einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie den öffentlichen Personennahverkehr nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen betreten. Dabei bleiben das Abstandsgebot und das Kontaktverbot weiter in Kraft.

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