Böllern mit Besonnenheit
Zünden von Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr erlaubt
Welche Feuerwerke dürfen gezündet werden?
Das Entzünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie zwei (Kleinfeuerwerke) ist ausschließlich an den Tagen des 31. Dezembers und des 1. Januars und auch nur Erwachsenen ab 18 Jahren erlaubt. Raketen, Böller und Batterien der Kategorie F2 müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen sein. Sicheres Feuerwerk erkennt man an dem CE-Zeichen, einer Registriernummer der BAM und einer beigefügten deutschen Gebrauchsanweisung.
Wo dürfen keine Feuerwerke gezündet werden?
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kinder- oder Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden, zum Beispiel Fachwerkhäusern in den Stadtkernen, ist das Böllern gesetzlich verboten. Wer gegen diese Regeln verstößt, handelt ordnungswidrig oder strafbar und haftet zivilrechtlich für entstandene Schäden. Die gesetzlich "erlaubte Gefahr", in der Silvesternacht böllern zu dürfen, entbindet also nicht von Sorgfalt, Rücksichtnahme und Verantwortlichkeit. Auch im Wald und in 100 Meter Entfernung zu diesem sind Feuerwerke grundsätzlich verboten. Zudem appelliert die Stadt, Feuerwerke auch in den abgesperrten Bereichen der zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eingezäunten, sogenannten "Weißen Zone" sowie grundsätzlich in Bereichen in der Nähe von Tieren aus Rücksichtnahme zu unterlassen.
Feuerwerke mit Bedacht zünden
Bei der Benutzung von Feuerwerksartikeln sollte man zudem stets Vorsicht walten lassen und die Sicherheitsvorgaben der Hersteller beachten, damit niemand zu Schaden kommt. Feuerwerke dürfen nicht aus Menschenmengen heraus oder herein gezündet werden. Die bestehenden Halte- und Parkverbote sind unbedingt auch in der Silvesternacht zu beachten, damit im Einsatzfall ausreichende Zufahrts- und Aufstellflächen für Rettungskräfte gewährleistet bleiben. Der anfallende Abfall ist selbst zu entsorgen.


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