Bürger werden nicht gefragt
Mehrheit erklärt Bürgerbegehren zur Abschaffung des hauptamtlichen Stadtrats für unzulässig

Oestrich-Winkel. (mg) – Am Ende war die Entscheidung wenig überraschend. Das angestrebte Bürgerbegehren zur Abschaffung des hauptamtlichen ErstenStadtrats wurde für unzulässig erklärt. Dazu hatte man zwei Rechtsgutachten anfertigen lassen, die aus ganz divergierenden Gründen erstaunlicherweise zum gleichen Resultat kommen und sich im Detail widersprechen. Die von der SPD geforderte Verweisung der Angelegenheit in den Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung wurde ebenso abgelehnt, wie ihr Antrag auf Zulassung des Bürgerbegehrens. Dabei hatte Markus Berg (CDU) selbst eingeräumt, dass die Gutachten „nicht leicht verständlich“ seien. Doch am Ende könne die Stadtverordnetensitzung gar nicht anders, als das Bürgerbegehren ablehnen, so Berg.

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