Bürgerentscheid unzulässig
Zwei Gutachten kommen zum gleichen Ergebnis

Oestrich-Winkel. (mg) – Der initiierte Bürgerentscheid über die Abschaffung der Stelle des HauptamtlichenErstenStadtrats in Oestrich-Winkel ist rechtswidrig. Zu dem Urteil kommen zwei Gutachten, die Bürgermeister Michael Heil in Auftrag gegeben hat. Zunächst einmal habe man die formalen und rechtlichen Voraussetzungen prüfen lassen. Das sind neben der notwendigen Zahl der Unterschriften auch die rechtliche Zulässigkeit, erläuterte Bürgermeister Michael Heil. Wegen der Brisanz der Frage habe er noch ein zweites Gutachten in Auftrag geben. Das zweite Gutachten hat Gerhard Bennemann, bekannter Kommentator der Hessischen Gemeindeordnung, erstellt. Beide Gutachten kommen zu der Auffassung, dass der Bürgerentscheid nicht zulässig sei. Entsprechend habe der Magistrat eine ablehnende Empfehlung abgegeben.

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