Notfalls auch juristische Klärung
Parlamentsmehrheit weist Widerspruch des Bürgermeisters zurück

Für Oestrich-Winkel ist dies keine Premiere. Den Fall, dass ein Bürgermeister einen Beschluss des Parlaments über den Weg des Widerspruchs kippen will, gab es schon unter Paul Weimann. Damals ging das ganze vor Gericht, wo der Bürgermeister den Kürzeren zog, die Stadt aber auf den Kosten der juristischen Auseinandersetzung sitzen blieb. Daran erinnerte auch der SPD-Vorsitzende Carsten Sinß in der jüngsten Sitzung, als es darum ging, wie man auf den Widerspruch reagiert.

Auslöser war der Beschluss des Stadtparlaments, eines der drei übrigen Grundstücke für Mehrfamilienhäuser nicht zum möglichen Höchstpreis zu verkaufen, sondern an einen Bauträger, der aufgrund des teilweise …

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