Steueranpassungen geplant
Höhere Abgaben für Spielapparate und Kampfhunde

Oestrich-Winkel. (mg) – Der Magistrat hat die neue Satzung der Stadt Oestrich-Winkel über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art (Spielapparatesteuersatzung) beschlossen. Jetzt kommt die Vorlage noch in die Stadtverordnetenversammlung.

Mehrere Oberverwaltungsgerichte, sowie nunmehr auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg haben die Verfassungsmäßigkeit der Spielapparatesteuer, sowie einen Steuersatz in Höhe von 20 % der Bruttokasse im Rahmen der Spielapparatebesteuerung bestätigt (Urteil vom 25. April 2018; Az.: II R 43/15). Im Zuge dessen soll eine Erhöhung der Spielapparatesteuer bei Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit von bisher 15 Prozent der Bruttokasse auf 20 Prozent der Bruttokasse und bei Spielapparaten ohne Gewinnmöglichkeit von bisher 7 auf 10 Prozent der Bruttokasse erfolgen.

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