Streit zwischen Parlament und Bürgermeister
Verwaltungschef widerspricht Beschluss zum Verkauf von Grundstücken in der Fuchshöhl

In Oestrich-Winkel ist es nicht das erste Mal, dass der Bürgermeister einem Beschluss der Stadtverordnetensitzung widerspricht. Bei der jüngsten Entscheidung über den Verkauf von drei Grundstücken für Mehrfamilienhäuser in der Fuchshöhl tritt nun Bügermeister Kay Tenge in die Fußstapfen von Paul Weimann, der § 63 der Hessischen Gemeindeordnung ebenfalls schon einmal anwendete.

Ein Widerspruch durch den Bürgermeister ist möglich, wenn ein Beschluss der Gemeindevertretung das Recht verletzt. Der Bürgermeister kann widersprechen, wenn der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet. Der Widerspruch muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach der Beschlussfassung …

Anmeldung für Bezahlinhalte

Sie sind Online-Abonnent des Rheingau Echo und haben bereits Ihre Zugangsdaten?

 

Sind Sie bereits ein Abonnent des Rheingau Echo und möchten neben der gedruckten Zeitung auch unsere Online-Ausgabe abonnieren?

 

Sind Sie noch kein Abonnent und möchten gerne unsere gedruckte Zeitung wie auch unsere Online-Ausgabe abonnieren?

 

Sie möchten ein Online-Abo für das Rheingau Echo ?



X