Steuertipp
Bewerbungskosten sind absetzbar

Rheingau. (mg) – In einer aktuellen Studie des Staufenbiel Instituts wurde u. a. das Verhältnis von Bewerbungsschreiben zu daraus resultierenden Arbeitsplätzen untersucht. Dafür wurden etwa 250 Unternehmen befragt, die im vergangenen Jahr 180.000 Bewerbungen von Absolventen bekamen, von denen rund 24.000 zu einer Vorstellungs-Einladung führten. Von den Eingeladenen wiederum er-hielten rund 5.000 Personen einen Arbeitsvertrag. Dies mag verdeutlichen, welcher Aufwand, auch finanzieller Art, generell für Arbeitssuchende notwendig ist, um die Chance auf einen Arbeitsplatz zu sichern bzw. zu optimieren. Da ist es gut zu wissen, dass der Fiskus sich an den Kosten im Zusammenhang mit der Suche nach einem Arbeitsplatz beteiligt.

Bewerbungskosten kann geltend machen, wer sich um einen Arbeitsplatz bewirbt, ganz gleich aus welcher Lebenssituation heraus.

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