Corona: Inzidenz im Kreis sinkt weiter
Rheingau-Taunus-Kreis verlängert zwei Allgemeinverfügungen bis 31. Januar

Rheingau. (mg) – Wie Landrat Frank Kilian nach der Sitzung des Corona-Verwaltungsstabes mitteilte, hat der Rheingau-Taunus-Kreis die beiden Allgemeinverfügungen zum Tragen von Mund-Nasen-Masken in Fußgängerzonen sowie die Betretungsregelung für die hiesigen Alten- und Pflegeheime über den 10. Januar hinaus verlängert. „Die beiden Verfügungen gelten nun bis zum 31. Januar 2021“, berichtet der Landrat. Die Alten- und Pflegeheime dürfen danach auch weiterhin nur nach Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests (Antigen- oder PCR-Test) betreten werden.

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