EAW und AVR beabsichtigen Klage
Streitpunkt ist die Einsammlung von Verpackungsmüll / Auch Thema im Kreistag

Rheingau. (mh) – Zur Durchsetzung einer angemessenen Zahlung für die Mitbenutzung des Sammelsystems beabsichtigen der im Kreisteil Untertaunus für die Müllabfuhr zuständige Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW) und der im Kreisteil Rheingau für die Müllabfuhr zuständige Abfallverband Rheingau (AVR) gemeinsam eine allgemeine Leistungsklage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden einzureichen“. Dabei geht es um die entgeltliche Mitbenutzung der PPK-Sammelstruktur (Papier, Pappe, Kartonagen) der örtlichen Entsorgungsträger durch die Systeme.

Nach der Zustimmung der Betriebskommission des EAW und der Beschlussfassung des Kreisausschusses obliegt dem Kreistag, der am 4. Februar tagt, die abschließende Entscheidung. Ebenfalls zugestimmt hat auch der Vorstand des AVR.

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