Finanzklemme trotz prall gefülltem Ausgleichs-Topf

Hessischer Landkreistag fordert strukturelle Weiterentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs ab 2028

Foto: Aktionsbündnis für die Würde unserer Städte/KI
Der Lastenesel der Landkreise hat schwer unter den nicht auskömmlich finanzierten Aufgaben zu tragen. Die dramatisch steigenden Aufwendungen im Bereich der sozialen Transferleistungen bringen ihn zum Einknicken.
Der Lastenesel der Landkreise hat schwer unter den nicht auskömmlich finanzierten Aufgaben zu tragen. Die dramatisch steigenden Aufwendungen im Bereich der sozialen Transferleistungen bringen ihn zum Einknicken.

 

Das Präsidium des Hessischen Landkreistages hat in seiner Sitzung am 23. April grundsätzliche Forderungen für das anstehende Gesetzgebungsverfahren zum Kommunalen Finanzausgleich (KFA) ab dem Ausgleichsjahr 2028 an die Hessische Landesregierung beschlossen. Hintergrund ist das Auslaufen der bis Ende 2027 befristeten Festbetragsregelung im Hessischen Finanzausgleichsgesetz (HFAG) und der damit verbundene gesetzgeberische Handlungsbedarf. Der Hessische Landkreistag betont, dass die Neuregelung des KFA 2028 nicht lediglich eine politische Gestaltungsfrage darstellt, sondern im Kontext der hochgradig angespannten Haushaltslage der hessischen Landkreise eine zwingende systematische Weiterentwicklung erfordert. Ziel müsse es sein, die verfassungsrechtlich garantierte aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen dauerhaft sicherzustellen.

Bedarfsgerechte Finanzausstattung

Im Zentrum der Beschlussfassung steht die Forderung nach einer realitätsgerechten und aufgabenorientierten Dotierung der Finanzausgleichsmasse. Die Landkreise sehen insbesondere bei der bisherigen Methodik der Bedarfsermittlung Reformbedarf. Das aktuell angewandte Korridorverfahren führe dazu, dass tatsächliche Mehrbedarfe - insbesondere im Bereich sozialer Pflichtaufgaben - nicht vollständig abgebildet werden.

Der Hessische Landkreistag fordert daher eine Weiterentwicklung der vertikalen Bedarfsermittlung, die dynamische Entwicklungen stärker berücksichtigt und künftig prospektiv ausgestaltet wird. Insbesondere bundesgesetzlich verursachte Mehrbelastungen müssten zeitnah und systemgerecht in die Finanzausstattung einfließen.

Zudem fordert das Präsidium eine erneute empirische Überprüfung der Aufteilung der Finanzausgleichsmasse zwischen den kommunalen Gruppen. Die derzeitigen Teilschlüsselmassen spiegelten die tatsächlichen Aufgaben- und Ausgabenlasten der Landkreise nicht hinreichend wider. Gerade vor dem Hintergrund steigender Sozialausgaben sei eine stärkere Berücksichtigung der Landkreisgruppe erforderlich.

Mehr kommunale Gestaltungsspielräume

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Diese sollen zulasten zweckgebundener Finanz- und Investitionszuweisungen ausgeweitet werden. Ziel ist es, die kommunale Dispositionsfreiheit zu erhöhen, die Systemkomplexität zu reduzieren und die Transparenz des Finanzausgleichs zu verbessern.

Besonderen Reformbedarf sieht der Hessische Landkreistag bei den bestehenden Sonderstatusregelungen. Diese führten zu strukturellen Verzerrungen im horizontalen Finanzausgleich und entsprächen nicht mehr den Anforderungen an eine systematische und sachgerechte Aufgaben- und Finanzierungszuordnung. Eine grundlegende Neuordnung ist erforderlich, um eine konsistente und verfassungsfeste Ausgestaltung sicherzustellen.

Hintergrund

Die Forderungen des Hessischen Landkreistages zum KFA 2028 stehen im Kontext einer deutlich angespannten und sich strukturell verschlechternden Finanzlage der hessischen Landkreise. Die Haushaltsplanungen für das Jahr 2026 zeigen, dass ein Großteil der Landkreise negative ordentliche Ergebnisse ausweist. Hessenweit planen die Landkreise mit einem Gesamtdefizit von rund einer halben Milliarde Euro für das Jahr 2026.

Die Landkreise reagieren hierauf mit steigenden Hebesätzen bei Kreis- und Schulumlagen, stoßen dabei jedoch zunehmend an Belastungsgrenzen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Hauptursache der Entwicklung sind dynamisch wachsende Ausgaben insbesondere im Sozialbereich sowie weitere gesetzlich determinierte Pflichtaufgaben, die sich der kommunalen Steuerung weitgehend entziehen.

Vor diesem Hintergrund verdeutlichen die aktuellen Jahresergebnisse und Planungen, dass die bestehende Systematik des Finanzausgleichs die tatsächlichen Belastungen der Landkreise nicht mehr hinreichend abbildet. Die Forderungen des Hessischen Landkreistages zielen daher darauf ab, die strukturelle Unterdeckung zu beseitigen und die Finanzausstattung künftig konsequent an den realen Aufgaben- und Ausgabenlasten auszurichten.

"Finanzierung hält mit Aufgaben nicht Schritt"

Durch die Stellungnahme des Landkreistags sieht sich Landrat Sandro Zehner in seiner Forderung bestätigt: Wer bestellt, muss auch bezahlen. "Denn wir sind die Ebene, die Leistungen ganz konkret für die Menschen vor Ort erbringt, haben aber immer weniger Einfluss darauf, wofür wir Geld ausgeben", so Zehner. Bereits 2024 haben der Rheingau-Taunus-Kreis mit den Bürgermeistern der 17 Kommunen in einer Resolution eine auskömmliche Finanzausstattung von Bund und Land gefordert. "Wir als Kommunen bekommen immer mehr Aufgaben übertragen. Diese Aufgaben werden komplexer und teurer. Aber die Finanzierung hält damit nicht Schritt."

Der Finanzausgleich müsse so gestaltet werden, dass steigende Kosten - gerade im Sozialbereich - schneller, vollständiger und vorausschauender berücksichtigt werden, fordert Zehner. Darüber hinaus mahnte der Landrat mehr finanzielle Spielräume statt immer neuer Förderprogramme mit engen Vorgaben an. "Vor Ort wissen wir am besten, wo das Geld gebraucht wird. Die Herausforderungen in Frankfurt oder Darmstadt sind andere als in Rüdesheim oder Walluf."

Wenn der Landkreis finanziell unter Druck gerät, bleibe oft nur, die Kreisumlage zu erhöhen. Mit dieser Umlage finanziert der Kreis zentrale Aufgaben wie Schulen, ÖPNV oder soziale Leistungen. Steigt die Umlage, geraten auch die Städte und Gemeinden unter Druck, denen am Ende oft nur eine Erhöhung von Gebühren oder Grundsteuern bleibt.

Mit der Nutzung Künstlicher Intelligenz und Digitalisierung versucht der Rheingau-Taunus-Kreis dem Kostendruck entgegenzuwirken. Dem von der Kommunalaufsicht geforderten Personalabbau will Zehner mit Prozessoptimierungen begegnen. Zehner rechnet mit einer "Effizienzdividende" in einer Größenordnung von 3,5 Millionen Euro. Die strukturelle Unterfinanzierung aus verpflichtend zu erledigenden Bundes- und Landesgesetzen beziffert der Landrat auf 127 Millionen Euro.

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