Gegen Verfahren
Bistum blitzt ab mit Schadenersatzansprüchen

Rheingau. (mg) – Die Kongregation für die Bischöfe hält im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat des Vatikans die Prüfung von Schadensersatzleistungen sowie die Eröffnung eines entsprechenden kanonischen Verfahrens gegen den ehemaligen Bischof von Limburg für nicht angebracht.

Diese Entscheidung hat der Präfekt der Bischofskongregation, Marc Kardinal Ouellet, dem Apostolischen Administrator für das Bistum Limburg, Weihbischof Manfred Grothe, in einem persönlichen Treffen in Rom mitgeteilt. „Der Heilige Stuhl hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit den Fragen rund um den Bau des Bischofshauses in Limburg befasst. Nun ist die Entscheidung getroffen worden, die auch Klarheit über das weitere Vorgehen der Aufarbeitung gibt“, resümierte der Apostolische Administrator.

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