Impfungen gegen den Coronavirus starten am 19. Januar
400.000 Senioren über 80 Jahren werden angeschrieben – Anmeldung ist ab 12. Januar möglich
Da es angesichts der begrenzten Impfstoffmenge nicht sofort für alle Senioren Termine zur Impfung geben könne, wird um Geduld gebeten, bis mehr Impfstoffe zur Verfügung stehen und es zügiger vorangehen könne. „Jeder, der sich impfen lassen möchte, wird geimpft“, versprechen Beuth und Klose.
Gleichzeitig bitten sie um Verständnis, wenn es zunächst nur wenige Senioren sein werden, die gleich zu Beginn der zweiten Impfphase in den Regionalen Impfzentren einen Termin bekommen. Sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht, werden in wenigen Wochen weitere 22 Impfzentren öffnen und dadurch auch eine deutlich größere Impfterminvergabe ermöglichen.
Außer den Personen aus der ersten Priorisierungsgruppe seien insbesondere Angehörige mobiler Pflegedienste aufgerufen, einen Termin zu vereinbaren. Eine Terminvereinbarung könne entweder telefonisch über 116–117 oder 0611/50592888 oder im Internet-Anmeldeportal impfterminservice.de oder impfterminservice.hessen.de. Alle Wege führen gleichberechtigt zur Terminvergabe und beginnen am 12. Januar um 8 Uhr.
Bei Bedarf können sich Senioren ins Impfzentrum begleiten lassen. Diejenigen, die eine längere Wegstrecke nicht auf sich nehmen wollen, sollten die Öffnung des lokalen Impfzentrums in Eltville abwarten. Jene, die gänzlich immobil sind und auf eine Impfung zu Hause angewiesen sind, könnten das Formular des Informationsbriefes nutzen. Sie werden dann erfasst und zu Hause geimpft. Dies werde jedoch angesichts knapper Impfstoffmengen noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Hessen hat bisher knapp 100.000 Impfdosen erhalten, die an die Bewohner und das Personal von Alten- und Pflegeheimen verimpft wurden (insgesamt rund 46.000 Personen).
Am vergangenen Freitag ist eine weitere Lieferung mit rund 49.000 Impfdosen eingetroffen. Wie bisher wird die Hälfte der verfügbaren Menge im Verteilzentrum des Landes bei rund minus 70 Grad eingelagert, um die Zweitimpfung gewährleisten zu können, die in der Regel drei Wochen nach der Erstimpfung erfolgen soll.
„Da für den vollen Impfschutz zwei Impfungen im Abstand von cirka drei bis vier Wochen erforderlich sind, sollten die Anspruchsberechtigten zugleich zwei Termine vereinbaren: Für die erste Impfung und für die notwendige zweite Impfung“, so Beuth und Klose abschließend.
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