Keine Lockerungen beim Besuchsverbot

Die Wiesbadener Kliniken (Akut- und Rehakliniken) wollten eigentlich ab Montag, 4. April, das aktuell geltende Besuchsverbot in ihren Einrichtungen lockern. Darauf hatten sich die Wiesbadener Krankenhäuser und die Krankenhäuser im Versorgungsgebiet 5 (Rheingau-Taunus Kreis und Kreis Limburg Weilburg) in der AG Kliniken der Landeshauptstadt Wiesbaden verständigt. Allerdings sollten auch weiterhin Hygieneregeln gelten, die dem Schutz von Patienten und Mitarbeitern dienen, wie die 2G+-Regel. Das bedeutet, dass ein Besuch nur möglich ist, wenn ein vollständiger Impfschutz (bzw. Genesenen-Status) und ein aktueller Antigen-Schnell-Test (nicht älter als 24 Stunden) bzw. PCR-Test (nicht älter als 48 …

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