Kumulieren, Panaschieren und d'Hond
Kommunalwahl in Hessen am 15. März / Was es mit dem neuen Wahlrecht auf sich hat

Am 15. März sind rund 138.000 Menschen im Rheingau-Taunus-Kreis aufgerufen, die Zusammensetzung der Parlamente ihrer Städte, Gemeinden und den Kreistag neu zu bestimmen. Neben den Vertretungen in Gemeinderat, Kreistag und Ortsbeiräten stehen auch die Wahlen zu den Ausländerbeiräten an – allesamt gleichzeitig an einem Termin. Die Wahlen werden ausgerichtet von den 17 Städten und Gemeinden, die sich in 115 Ortsteile gliedern.

Prinzipien des Kommunalwahlrechts

Das hessische Kommunalwahlrecht ist ein personenorientiertes, verhältniswahlähnliches System: Jede Wählerin und jeder Wähler hat für die Wahl eines kommunalen Parlaments so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. In Eltville, dem größten Stadtparlament im Rheingau, sind dies 37 Sitze bzw. Stimmen. In Lorch wurde die Anzahl der Sitze zuletzt von 19 auf 17 reduziert. Diese Stimmen können flexibel verteilt werden. Zentrale Elemente des Wahlsystems sind:

Diese Möglichkeiten stärken den Einfluss der Wählerinnen und Wähler auf die Zusammensetzung der Stadtparlamente (Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen) und nicht allein auf das Abschneiden von Parteien oder Wählergruppen. Eine einfache Listenkreuz-Wahl ist aber ebenfalls möglich. Dann erhält die Liste unverändert alle Stimmen gemäß der Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten.

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