Land verlängert Ausnahmeregelung
Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige wird weiter belohnt

Ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer im Rheingau-Taunus können weiterhin Dienstleistungen bis zur Haustür, die sie für Pflegebedürftige erbringen, bei den Pflegekassen abrechnen. Hierauf weist die Landtagsabgeordnete Petra Müller-Klepper hin. "Das Land hat soeben die entsprechende Ausnahmeregelung bis 30. Juni 2021 verlängert. Denn viele Pflegebedürftige brauchen nach wie vor aufgrund der Corona-Pandemie mehr Hilfe bei Alltagsangelegenheiten. Wenn sich Nachbarn hier einbringen, dann soll das auch honoriert werden", erklärte die CDU-Politikerin.

Die Landesregierung habe im Juli vergangenen Jahres wegen der Pandemie unbürokratisch die Pflegeunterstützungsverordnung …

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