Maskenpflicht in Fußgängerzonen verlängert
7-Tage-Inzidenz im Kreis liegt bei 175,2 / 82 Neuinfizierte im Rheingau

Rheingau. (mg) – Landrat Frank Kilian teilt mit, dass der Rheingau-Taunus-Kreis seine Allgemeinverfügung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken in Fußgängerzonen der vier Kommunen Idstein, Eltville, Geisenheim und Rüdesheim über den 15. November hinaus bis zum 30. November verlängert. Auch die Empfehlung, eine Maske auf dem Leinpfad in Oestrich-Winkel zu tragen, bleibt bestehen, wobei die Betonung auf Empfehlung liegt.

„Unsere Verfügung basiert auf der Verordnung des Landes Hessen, in der nachzulesen ist, dass in den engen Bereichen von Innenstädten, in denen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Maskenpflicht besteht“, betont Kilian. Es fehle also der Spielraum für Interpretationen. Die Verlängerung der Gültigkeit der Verfügung erfolgte im Einvernehmen mit den Bürgermeistern und steht im Einklang mit der Verordnung des Landes Hessen.

Anmeldung für Bezahlinhalte

Sie sind Online-Abonnent des Rheingau Echo und haben bereits Ihre Zugangsdaten?

 

Sind Sie bereits ein Abonnent des Rheingau Echo und möchten neben der gedruckten Zeitung auch unsere Online-Ausgabe abonnieren?

 

Sind Sie noch kein Abonnent und möchten gerne unsere gedruckte Zeitung wie auch unsere Online-Ausgabe abonnieren?

 

Sie möchten ein Online-Abo für das Rheingau Echo ?



X