RP besteht weiter auf Windkraft im Rheingau
Regionalversammlung soll am 14. Dezember über die Vorranggebiete entscheiden

Rheingau. (mh) – Das Regierungspräsidium Darmstadt hat nach der Auswertung der Stellungnahmen der Städte und Gemeinden die Beschlussfassung über die Aufstellung des Teilplans „Erneuerbare Energien“ erstellt. Darüber soll die Regionalversammlung Mitte Dezember abschließend entscheiden.

In dem neuen Entwurf sind nunmehr fünf Vorranggebiete (VRG) für den Bau von Windkraftanlagen im Rheingau ausgewiesen. Wie der Auflistung zu entnehmen ist, sind viele der im Rahmen der erneuten Beteiligung von den Städten und Gemeinden vorgetragenen Wünsche nicht berücksichtigt worden. Insgesamt verringert sich die Vorrangfläche um 32,5 Hektar.

Gestrichen wurde die ursprünglich eingeplante 57,5 Hektar große Vorrangfläche 2–425 auf dem Gebiet der Stadt Lorch mit der Begründung, dass diese im Rahmenbereich Welterbe Oberes Mittelrheintal liegt.

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