Sechs Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Totschlags
Urteil in der Strafsache Sebastian L. verkündet / Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Freiheitsstrafe gefordert

Rheingau. (mh) – Die 2. Strafkammer (Schwurgerichtskammer) des Landgerichts Wiesbaden unter Leitung des Vorsitzenden Richters Rolf Vogel hat den Angeklagten Sebastian L. nach zwei Verhandlungstagen wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Zudem wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt auf die Dauer von einem Jahr und sechs Monaten angeordnet. Außerdem muss L. 5.000 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten und Nebenkläger Thomas H. aus Hohenfels bei Regensburg zahlen. Sollten bei H. auf die Tat zurückgehende Spätschäden auftreten, so sind diese ebenfalls vom Verurteilten zu zahlen. Wie bereits berichtet, hatte der Rechtsanwalt des Nebenklägers im Verlaufe des Verfahrens einen Adhäsionsantrag zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 5.000 Euro für seinen Mandanten gestellt, um ein gesondertes Verfahren zu vermeiden.

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