Staatsanwalt beantragt Freispruch
Entschädigung für die Angeklagten wegen der Untersuchungshaft

Rheingau. (cp) – Vor mehr als 21 Jahren ereignete sich Todesfall der Anne D. im Lorcher Wispergrund, der auch nach der Verhandlung vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Wiesbaden wahrscheinlich ungeklärt bleiben wird.

In 15 Verhandlungstagen hatte die Kammer versucht, das damalige Geschehen aufzuklären. Zahlreiche Zeugen wurden gehört, viele Gutachten eingeholt. Doch wie Anne D. letztendlich in ihrer Badewanne zu Tode gekommen ist, konnte nicht geklärt werden.

Zu Beginn des jüngsten Verhandlungstages gab es keine weiteren Anträge der Staatsanwaltschaft oder der Nebenklage um die Beweisaufnahme fortzusetzen oder neue Erkenntnisse gewinnen zu können. Demnach wurde durch den Vorsitzenden Richter Jürgen Bonk die Beweisaufnahme geschlossen.

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