Ablöse der Kirchenbaulast in Assmannshausen
Mehrheit im Stadtparlament sieht keinen Grund zu neuen Verhandlungen

Rüdesheim. (av) – Dem Vorschlag des Magistrates, in der Angelegenheit Ablöse der Kirchenbaulast für den Kirchturm der Pfarrkirche Heilig Kreuz Assmannshausen auf eine Feststellungsklage zu verzichten, kommt die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung nicht nach. Sie hält nach wie vor an ihrem bereits gefassten Beschluss von 2016, eine Ablösesumme in Höhe von 250.000 Euro zu zahlen. Schon 2004 schlossen das Land Hessen und die kommunalen Spitzenverbände mit den Kirchen eine Rahmenvereinbarung zur Ablösung von Kirchenbaulasten ab. Damals bekamen St.

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