Haushaltssicherungskonzept liegt vor
Magistrat empfiehlt der Stadtverordneten Beschlussfassung

Rüdesheim. (av) – Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, das erarbeitete Haushaltssicherungskonzept in den Haushaltsplan 2019–2020 aufzunehmen. Es besteht einmalig bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2018 die Möglichkeit der Verrechnung von Alt-Fehlbeträgen vom ordentlichen Ergebnis mit dem Eigenkapital. Hiervon, so Bürgermeister Volker Mosler, soll Gebrauch gemacht werden. Unabhängig davon muss die Kommune ein Haushaltssicherungskonzept auch dann aufstellen, wenn trotz Ausgleichs im Ergebnishaushalt noch Fehlbeträge aus Vorjahren auszugleichen sind. Darüber hinaus besteht das Ziel, die Kassenkredite sukzessiv in einem abgesteckten Zeitrahmen abzubauen, so in der Begründung zur Beschlussfassung für die Stadtverordnetenversammlung.

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 werden die ordentlichen Fehlbeträge aus Vorjahren in Höhe von 6.549.275 Euro mit dem Eigenkapital in Höhe von 13.873.871 Euro verrechnet.

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