Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland
SPD: „Wir müssen zeigen, dass Rüdesheim keine Ruhe hält“

Rüdesheim. (rf) – Mit 17 Ja-Stimmen bei fünf Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer letzten Sitzungen dieses Jahres den Beschluss gefasst, ein Klageverfahren auf Umsetzung des öffentlich rechtlichen Vertrags mit dem Bundesministerium für Verkehr vom 14. September 1998 einzuleiten. Damit drängt eine Mehrheit aus SPD, WIR, OGL und drei Stimmen aus der CDU-Fraktion auf die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse mit der B 4-Lösung. Die Stadt wird den Fachanwalt Möller-Meinecke mit dem verwaltungsrechtlichen Klageverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland als eine von fünf Parteien der Vereinbarung zwischen den Kostenträgern zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Zuge der B 42 in Rüdesheim durch Verlegung der Bundesstraße, Beseitigung von Bahnübergängen und Verlegung der Bahnlinie diese zu verpflichten, die vertraglichen Vereinbarungen auch angesichts absehbarer Mehrkosten des Projektes zu erfüllen.

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