Stärkere Motoren bringen Sportboote auf Fahrt
Wasserschutzpolizei informiert / Neue Regel gilt nicht auf dem Rhein

Rüdesheim. (rf) – Im Oktober des letzten Jahres wurden die sportbootrechtlichen Vorschriften im See- und Binnenbereich durch den Gesetzgeber geändert. Darauf hatten der Bundesverband Wassersportwirtschaft, ADAC und der Deutsche Boots- und Schiffbauer-Verband gedrängt. War bisher nur eine Motorleistung auf 5 PS für Sportboote ohne Führerschein begrenzt, sind es nun 15 PS, die die Freizeitboote auf Fahrt bringen und somit auch ein schnelleres Tempo an den Tag legen können.

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