Staatsgerichtshof weist Klagen zurück
Enttäuschung in Walluf und in den anderen 16 kreisangehörigen Kommunen

Walluf. (mh) – Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat die kommunalen Grundrechtsklagen von 17 kreisangehörigen Städten und Gemeinden, darunter auch die Gemeinde Walluf sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt am Main gegen die zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Neuregelungen des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes mit Urteil vom 16. Januar als unbegründet zurückgewiesen.

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