Weinprobierstand und Flächen in den Rheinanlagen
HFA stimmte Nutzungsvereinbarung zu / Betreiber der „Schwabbel“ soll Zuschlag erhalten

Walluf. (mh) – Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) stimmte in seiner jüngsten Sitzung der Nutzungsvereinbarung zum Betrieb des Weinprobierstandes in den Rheinanlagen zu. Zwei Mitglieder enthielten sich ihrer Stimme. Gleichzeitig wurde der Gemeindevorstand gebeten, die Neuverpachtung der Fläche zum 1. Januar 2021 vorzunehmen.

Die vom Gemeindevorstand erstellte Nutzungsvereinbarung ist erforderlich, weil der mit den sechs Winzern abgeschlossene aktuelle mit einer Laufzeit von zwei Jahren versehene Pachtvertrag am 31. Dezember 2020 endet, so die Begründung von Bürgermeister Manfred Kohl. Der derzeitige Vertrag sei in mehreren Sondersitzungen überarbeitet und anschließend juristisch überprüft worden.

Anmeldung für Bezahlinhalte

Sie sind Online-Abonnent des Rheingau Echo und haben bereits Ihre Zugangsdaten?

 

Sind Sie bereits ein Abonnent des Rheingau Echo und möchten neben der gedruckten Zeitung auch unsere Online-Ausgabe abonnieren?

 

Sind Sie noch kein Abonnent und möchten gerne unsere gedruckte Zeitung wie auch unsere Online-Ausgabe abonnieren?

 

Sie möchten ein Online-Abo für das Rheingau Echo ?



X