Keine Haftung ohne Aufbruchspuren

Rheingau. (mg) – Gibt es an einem Auto keine Aufbruchspuren, muss die Hausratversicherung für gestohlene Gegenstände nicht zahlen. So urteilte nun das Amtsgericht Frankfurt am Main und wies die Klage eines Pkw-Halters ab, dem Gegenstände im Wert von 3.000 Euro aus seinem verschlossenen Auto entwendet worden waren (Az. 32 C 2803/18 (27)).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, forderte ein Autofahrer von seiner Hausratversicherung 3.000 Euro, nachdem Unbekannte Gegenstände aus seinem Auto gestohlen hatten. Der Kläger berief sich darauf, dass die Versicherung den Schaden ersetzen müsse, weil der Diebstahl durch das „Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge“ beziehungsweise „die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge“ erfolgte.

Anmeldung für Bezahlinhalte

Sie sind Online-Abonnent des Rheingau Echo und haben bereits Ihre Zugangsdaten?

 

Sind Sie bereits ein Abonnent des Rheingau Echo und möchten neben der gedruckten Zeitung auch unsere Online-Ausgabe abonnieren?

 

Sind Sie noch kein Abonnent und möchten gerne unsere gedruckte Zeitung wie auch unsere Online-Ausgabe abonnieren?

 

Sie möchten ein Online-Abo für das Rheingau Echo ?



X