Steuertipp
Unfallkosten geltend machen

Rheingau. (mg) – Aufgrund von Schnee, Eis und Eisregen erleiden viele Arbeitnehmer in diesen Tagen mit ihrem Pkw selbstverschuldete Verkehrsunfälle. Die Kosten eines Unfalls können beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, während einer Auswärtstätigkeit oder einer anderen betrieblichen Fahrt entstanden sind.

Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine: „Nachdem Schnee und Eisglätte zu vielen Unfällen geführt haben, steht für viele nun die Schadensregulierung an. Dabei haben diejenigen Glück im Unglück, deren Malheur auf einer beruflich bedingten Fahrt, zum Beispiel auf dem Weg zur oder von der Arbeit passiert ist. Sofern der Arbeitgeber diese Kosten nicht steuerfrei erstattet, können sie den erlittenen Schaden zumindest steuermindernd geltend machen.“

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