Steuertipp
Außergewöhnliche Belastungen

Rheingau. – Generell wirken sich private Ausgaben steuerlich nicht aus. Aber es gibt Ausnahmen und dazu gehören die so genannten „außergewöhnlichen Belastungen“. Gemäß Definition des § 33 des Einkommensteuergesetzes sind dies – vereinfacht gesagt – Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehen und die andere Steuerpflichtige gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes nicht zu tragen haben.

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