Urteil
Feiertagsfrage
Bundesarbeitsgericht weist Klage im öffentlichen Schichtdienst zurück

Auch gesetzliche Feiertage können Urlaubstage sein. Wer für die öffentliche Hand auch an Sonn- und Feiertagen laut Dienstvertrag schichtweise arbeiten muss, hat sich innerhalb einer beantragten Urlaubszeit alle freigenommenen Tage zum Gesamtjahresurlaub anrechnen zu lassen - auch die gesetzlich freien Tage. Im Unterschied übrigens zum überwiegenden Teil der arbeitenden Bevölkerung, für den nur die kalendarischen Werktage zum Urlaub zählen. Darauf hat das Bundesarbeitsgericht bestanden (Az. 9 AZR 430/11).

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