Neues BGH-Urteil
Weniger Ärger unter Wohnungseigentümern

Rheingau. (mg) – Bei Schäden am Sondereigentum kann ein einzelner Wohnungseigentümer seine Verwaltung direkt verklagen, wenn diese Beschlüsse schlecht oder überhaupt nicht umsetzt. Das hat der BGH in einem aktuellen Urteil (8.6.2018, Az. V ZR 125/17) erstmals höchstrichterlich entschieden. Aufgrund fehlender Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz und uneinheitlicher Rechtsprechung war bisher ungeklärt, ob Wohnungseigentümer gegen ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder gegen den Verwalter vorgehen mussten.

Mit dieser Grundsatzentscheidung werden Konfliktsituationen durch Klagen gegen die eigene WEG künftig seltener. Der BGH stärkt die Rechte der einzelnen Eigentümer, die sich nunmehr schneller und einfacher durchsetzen lassen. WEGs profitieren, da sie gegenüber ihren Mitgliedern nicht länger für Fehler der Verwaltung einstehen müssen. Wohnen im Eigentum e.V.

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