Steuertipp
Studium mit Steuerbonus

Rheingau. (mg) – Der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften wird allerorten betont. Daher können Investitionen in die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern eine echte Hilfe sein, von der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeit-nehmer profitieren. Zwar gehören alle Einnahmen in Geld oder Geldes-wert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind entsprechend zu versteuern. Aber unter bestimmten Voraussetzungen werden vom Arbeitgeber übernommene oder direkt von ihm bezahlte Gebühren beispielsweise für ein berufsbegleitendes Studium oder für Aufwendungen im Aus- und Weiterbildungsbereich steuerfrei gestellt, wie das Bundesfinanzministerium in seinem Schreiben vom 13. April 2012 erläuterte.
Ausbildung und Studium

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